Einwohnermeldeamt
Beim ummelden des Wohnortes im Falle eines Umzugs gelten ja nach Bundesland verschienen Fristen von ca. 1 bis 2 Wochen. Hält man diese nicht ein, können im schlimmsten Fall sogar Bußgelder erhoben werden. Bei einer Ummeldung nach einem Umzug brauchen Sie beim Einwohnermeldeamt Ihren Personalausweis und den neuen Mietvertrag.
Bei vielen Einwohnermeldeämtern erhalten Sie bei der Ummeldung zusätzlich Informationsmaterial über den neuen Standort sowie Freikarten von örtlichen Sehenswürdigkeiten, wie zum Beispiel Zoos und Freizeiteinrichtungen. Viele Städte bieten heut zu Tage auch schon ein so genanntes virtuelles Rathhaus an. Hier können alle behördlichen Formalitäten, wie unter anderem auch das Ummelden im Einwohnermeldeamt, online durchgeführt werden. Dieser Service erspart dem Umziehenden eine menge Zeitaufwand.
Bei einem Umzug mit der Confido Gruppe können auch diese Formalitäten gerne durch einen Confido- Berater übernommen werden.
Confido ist Gewinner des italienischen Transloco Award für Kundenorientierung 